Fristen zum Jahreswechsel
25.11.2025
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
aufgrund der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage möchten wir Sie auf folgende Fristen im Zusammenhang mit dem Jahreswechsel hinweisen:
Lohnbuchführung
Aufgrund der Frist (22. Dezember 2025) bitten wir Sie, uns die Lohnunterlagen und Informationen für die Dezember-Lohnabrechnung spätestens bis zum 12. Dezember 2025 zukommen zu lassen, damit eine fristgerechte Abrechnung erfolgen kann.
Damit für das Jahr 2025 eine Pauschalversteuerung z.B. für anfallende Geschenke oder Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) geprüft und berücksichtigt werden kann, benötigen wir die Unterlagen bitte bis zum 15. Januar 2026.
Finanzbuchhaltung
Abgabe der Unterlagen November bzw. Dezember:
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen für November bis spätestens 15. Dezember 2025 ein, wenn mit dem Finanzamt eine Dauerfristverlängerung vereinbart wurde (ansonsten bis 3. Dezember 2025).
Ohne Dauerfristverlängerung bitten wir um Einreichung der Unterlagen für Dezember bis spätestens 4. Januar 2026.
Bitte beachten Sie, dass unsere Kanzlei im Zeitraum 24.12.2025 bis einschließlich 4. Januar 2026 aufgrund Betriebsurlaubs geschlossen ist.
Wir wünschen Ihnen eine schöne und möglichst stressfreie Vorweihnachtszeit!
Ihr Team von
bks partners.
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