Unsere Leistungen
New Work Services
Flexible Arbeitsmodelle steuerlich sicher aufsetzen – wir beraten Unternehmen zu den steuerlichen Folgen von Remote Work und internationalen Mitarbeitereinsätzen.
Steuerliche Klarheit für die Arbeitswelt von morgen
Die Arbeitswelt verändert sich rasant: Homeoffice, Workation und internationale Mitarbeitereinsätze sind für viele Unternehmen zur Normalität geworden. Diese Arbeitsformen bringen steuerliche Fragen mit sich, die sich nicht mit der Lohnabrechnung allein beantworten lassen. Arbeitgeber müssen die Lohnsteuerabzugspflichten für mobil arbeitende Mitarbeitende zutreffend erfüllen und im Blick behalten, ob eine Tätigkeit im Ausland eine Betriebsstätte begründet. Gerade bei grenzüberschreitenden Einsätzen kann eine unzureichende steuerliche Planung zu unerwarteten Steuerbelastungen oder zu doppelten Sozialversicherungsbeiträgen führen.
Wir beraten Unternehmen zur steuerlichen Behandlung von Remote-Work-Modellen, prüfen Betriebsstättenrisiken und beurteilen die Zuweisung des Besteuerungsrechts nach den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen. Entwürfe von Entsendungs- und Homeoffice-Vereinbarungen prüfen wir auf ihre steuerlichen und lohnabrechnungsbezogenen Folgen; die arbeitsrechtliche Gestaltung stimmen wir mit den von Ihnen beauftragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ab. Für die Steuerpflichten im jeweiligen Tätigkeitsstaat arbeiten wir mit Partnerkanzleien vor Ort zusammen.
Unsere Themen im Einzelnen
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Steuerliche Beratung zu Remote-Work- und Workation-Modellen
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Steuerliche Beratung zu Mitarbeitermobilität und Entsendungen
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Lohnsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Mitarbeitereinsätze, einschließlich 183-Tage-Regelung und Zuweisung des Besteuerungsrechts nach DBA
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Prüfung von Betriebsstättenrisiken durch Mitarbeitereinsätze und Entsendungsfälle
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Analyse des steuerlichen „Place of Effective Management" (Ort der Geschäftsleitung)
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Steuerliche Prüfung von Entsendungs- und Homeoffice-Vereinbarungen
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Im Rahmen der Lohnbuchführung: Unterstützung bei A1-Bescheinigungen und bei der Bestimmung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts
Ihre Experten zu diesen Themen
Denis Sulic
Partner, Steuerberater
Gemeinsam können wir noch mehr
Als Teil von Afileon und im Verbund mit anderen Kanzleien bieten wir Ihnen ebenfalls Leistungen, die über unsere eigene Expertise hinausreichen. Deshalb sind wir auch für komplexe Herausforderungen im Zusammenspiel mit anderen Beratungsbereichen der optimale Partner. Fordern Sie einfach mehr von uns.