Unsere Leistungen
Reorganisationsberatung
Unternehmen neu aufstellen – wir beraten zu den steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekten von Umstrukturierungen und übernehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen.
Veränderungen steuerlich effizient gestalten
Unternehmen müssen sich kontinuierlich an veränderte wirtschaftliche, regulatorische und steuerliche Rahmenbedingungen anpassen. Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel und interne Reorganisationen sind komplexe Vorgänge, deren steuerliche Folgen sich nachträglich kaum korrigieren lassen. Eine unzureichend geplante Umstrukturierung kann zu erheblichen steuerlichen Mehrbelastungen und zu dauerhaft ineffizienten Strukturen führen.
Unsere Beratung setzt hier an: Wir analysieren Ihre bestehende Unternehmensstruktur, zeigen die steuerlichen Auswirkungen der in Betracht kommenden Wege auf und entwickeln daraus das steuerliche Konzept Ihrer Umstrukturierung. Dabei betrachten wir die Behandlung von Umwandlungsgewinnen, den Erhalt steuerlicher Verlustvorträge, die grunderwerbsteuerliche Relevanz und die Auswirkungen auf die Gesellschafterebene. Wo die steuerliche Beurteilung im Vorfeld abgesichert werden soll, stellen wir für Sie einen Antrag auf verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO.
Die gesellschaftsrechtliche Umsetzung — Umwandlungsverträge, Beschlüsse und Registeranmeldungen — begleiten wir gemeinsam mit den von Ihnen beauftragten Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten und Notarinnen und Notaren. Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen führen wir als Wirtschaftsprüfer selbst durch.
Unsere Themen im Einzelnen
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Steuerliche Beratung zu Unternehmensreorganisationen und Konzernumstrukturierungen (Verschmelzungen, Formwechsel, Spaltungen, Einbringungen)
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Steueroptimierte Strukturierung von Umstrukturierungen einschließlich der Modellierung steuerlicher Auswirkungen
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Prüfung der Sperr- und Behaltensfristen (§§ 22, 24 UmwStG) sowie der Rückwirkungszeiträume und steuerlichen Übertragungsstichtage
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Erhalt und Nutzung steuerlicher Verlustvorträge (§§ 8c, 8d KStG)
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Grunderwerbsteuerliche Fragestellungen bei Umstrukturierungen einschließlich der Nachbehaltensfristen
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Steuerliche Beratung zu nationalen und internationalen Holdingstrukturen
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Erstellung umwandlungssteuerlicher Schluss- und Übertragungsbilanzen
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Verschmelzungsprüfungen nach §§ 9, 60 UmwG und Gründungsprüfungen beim Formwechsel
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Anträge auf verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO
Ihre Experten zu diesen Themen
Gemeinsam können wir noch mehr
Als Teil von Afileon und im Verbund mit anderen Kanzleien bieten wir Ihnen ebenfalls Leistungen, die über unsere eigene Expertise hinausreichen. Deshalb sind wir auch für komplexe Herausforderungen im Zusammenspiel mit anderen Beratungsbereichen der optimale Partner. Fordern Sie einfach mehr von uns.