Unentgeltliche Mitarbeit im Betrieb: Vom Ehepartner genutztes häusliches Arbeitszimmer kann absetzbar sein

28.02.2026

Weitere Beiträge aus der Rubrik “Einkommensteuer”

Einkommensteuer

Fehlende Zusammenballung von Einkünften: Corona-Finanzhilfen sind keine steuerbegünstigte Entschädigung

Außerordentliche Einkünfte wie etwa Abfindungen, Entlassungsentschädigungen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten unterliegen einem ermäßigten Einkommensteuersatz, wenn sie dem Empfänger zusammengeballt zufließen. Hiervon ist auszugehen, wenn ein Steuerzahler in einem Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) insgesamt höhere Einkünfte erzielt, als er bei einem normalen Fortgang der Dinge erhalten hätte. Der Steuergesetzgeber will durch die Vergünstigung die Progressionsnachteile ausgleichen, die ein entschädigungsbedingt erhöhtes Einkommen bei regulärer Besteuerung nach sich ziehen würde.

03.03.2026

Einkommensteuer

Darlehen des beherrschenden Gesellschafters: Bei vor Fälligkeit erfolgter Prolongation fließen Darlehenszinsen noch nicht zu

Unter einer Prolongation versteht man im Finanzwesen die Laufzeitverlängerung eines bestehenden Vertrags zu neuen Konditionen. Besteht bei Kreditverträgen nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Zinsbindungsfrist noch eine Restschuld, unterbreitet die Bank ein sogenanntes Prolongationsangebot (Verlängerungsangebot) mit neuen Zinssätzen und Laufzeiten. Bei Darlehensverhältnissen zwischen beherrschenden Gesellschaftern und ihren Gesellschaften ist bei Prolongationen besondere Vorsicht geboten, da sie steuerlich dazu führen können, dass nicht ausgezahlte Darlehenszinsen vom Gesellschafter als Kapitaleinkünfte versteuert werden müssen.

22.02.2026

Einkommensteuer

Werbungskostenabzug: Häusliches Arbeitszimmer eines Musikers

Wenn Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten, können sie entweder die Homeoffice-Pauschale nutzen oder die tatsächlichen Kosten für ein separates Zimmer geltend machen - sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Auch Selbständige oder Freiberufler können die Kosten für ein Arbeitszimmer geltend machen. Abhängig davon, ob das Zimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet, können sie entweder einen Betrag von maximal 1.250 EUR im Jahr oder die Kosten unbegrenzt ansetzen. Im Streitfall musste das Finanzgericht Münster (FG) entscheiden, in welcher Höhe ein freiberuflicher Musiker seine Kosten für ein Arbeitszimmer berücksichtigen konnte.

19.02.2026